Es ist möglich eine oder mehrere Tierpatenschaften zu übernehmen, sprechen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns gerne an info@pferdeseele.eu
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tierpatenschaft auf dem
Gnadenhof Pferdeseele
1. Mit einer Tierpatenschaft unterstützen Sie den Gnadenhof Pferdeseele. Das Geld wird für Futterbeschaffung, ärztliche
Versorgung der Tiere verwendet.
2. Die Tierpatenschaft beginnt mit dem ersten Geldeingang und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung kann
jederzeit beidseitig (mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende) erfolgen.
3. Der Tierpate erhält nach Geldeingang eine Patenschaftsurkunde. Der Patenschaftsbetrag ist frei wählbar und kann monatlich, halbjährlich oder jährlich überwiesen werden.
4. Durch die Übernahme der Patenschaft erwirbt der Pate kein
Verfügungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht.
5. Der Abschluss dieses Vertrages schließt den Abschluss weiterer Patenschaftsverträge durch den Gnadenhof
Pferdeseele, dasselbe Patentier betreffend, nicht aus.
6. Da ich kein eingetragener Verein bin darf ich keine
Spendenbescheinigung ausstellen. Auf Wunsch erhalten Sie jedoch eine Jahresabschlussrechnung als Nachweis über
gezahlte Beträge.
7. Der Tierpate darf nach Rücksprache mit dem Gnadenhof Pferdeseele sein Patentier besuchen. Dies ist auf
freiwilliger Basis und kein Muss.
8. Eine Veröffentlichung des Namens kann auf der Homepage erfolgen.
Gründerin
Silvia Schank
Die Paten
- Andreas Goldschmidt für die Ökologisch -Demokratische Partei (ÖDP) alle Tiere, vorher für Möhrchen und Merlot